Abwassertechnik

Dichtheitsprüfung & Rückstausicherung: Pflichten und Technik

10. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit

Undichte Abwasserleitungen gefährden Grundwasser und Bausubstanz, ein fehlender Rückstauschutz kann bei Starkregen den Keller fluten. Wir erklären die rechtlichen Pflichten und die passende Technik.

Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30

Grundstücksentwässerungsanlagen müssen dicht sein. Die Dichtheitsprüfung weist nach, dass kein Abwasser ins Erdreich austritt und kein Fremd-/Grundwasser eindringt. Geprüft wird mit Wasser (Wasserdruckprüfung) oder mit Luft (Luftdruckprüfung); ergänzend dokumentiert die optische TV-Inspektion den Zustand.

Wer ist verpflichtet?

Umfang und Fristen ergeben sich aus Landes- und Ortsrecht sowie aus konkreten Anlässen. Eine Prüfung ist unter anderem relevant bei Neubau und Sanierung, bei Verdacht auf Undichtigkeit, in Wasserschutzgebieten und bei behördlicher Aufforderung. Wir beraten Sie zur konkreten Situation Ihres Objekts in Berlin oder Brandenburg.

Rückstausicherung – Schutz vor dem Rückstau aus dem Kanal

Bei Starkregen oder Verstopfung im öffentlichen Kanal kann Abwasser zurück ins Gebäude drücken. Alles, was unterhalb der sogenannten Rückstauebene (in der Regel Straßenoberkante) liegt, ist gefährdet – typischerweise Kellerräume, Tiefgaragen und Souterrainwohnungen.

  • Rückstauverschluss/Rückstauklappe: für fäkalienfreies bzw. fäkalienhaltiges Abwasser, je nach Bauart
  • Hebeanlage: hebt Abwasser über die Rückstauebene und ist die sicherste Lösung für tiefliegende Ablaufstellen
  • Wartung: Rückstausicherungen und Hebeanlagen sind regelmäßig zu prüfen, damit sie im Ernstfall funktionieren

Hebeanlagen richtig betreiben

Hebeanlagen sammeln Abwasser und pumpen es automatisch in den Kanal. Damit sie zuverlässig laufen, sind regelmäßige Wartung, Reinigung und Funktionskontrolle wichtig. Wir übernehmen Installation, Wartung und Notdienst – damit der Keller trocken bleibt.

Problem in Berlin oder Brandenburg? Wir sind für Sie da.

Fach- & Meisterbetrieb mit 24/7-Notdienst. Schnell vor Ort, transparent dokumentiert, faire Festpreise.

Häufige Fragen

Ist die Dichtheitsprüfung in Berlin Pflicht?+

Es gelten landes- und ortsrechtliche Vorgaben sowie anlassbezogene Pflichten (z. B. Neubau, Sanierung, Wasserschutzgebiet). Wir prüfen Ihre konkrete Situation.

Wer haftet bei einem Rückstauschaden?+

Häufig der Eigentümer, wenn keine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist. Versicherungen verlangen oft einen normgerechten Rückstauschutz.

Wie oft muss eine Hebeanlage gewartet werden?+

Regelmäßig nach Herstellervorgabe – in Mehrfamilien- und Gewerbeobjekten in der Regel mehrmals jährlich. Wir richten ein passendes Wartungsintervall ein.